Empfehlung bei Frostschäden

13.05.2020 08:58
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#1
gu
guggi ( gelöscht )

Hier wollt ich mal die gestrige Empfehlung aus den Rebschutzhinweisen des LRA HN nochmal einstellen, natürlich für den Weinbau, betreffend Frostschäden, das finde ich interessant da ich selbst gestern noch jemandem empfohlen hatte, und bisher selbst danach gehandelt hatte, einfach die betroffenen Ruten auszubrechen und auf schlafende Augen zu hoffen, was ja anscheinend auch ein Fehler sein kann (war es bisher noch nie bei mir):


Maßnahmen bei Teil- und Totalgeschädigten Trieben

Weniger ist in diesem Fall mehr. Es muss abgewartet werden, bis sich die Rebe aus schlafenden Augen im
Altholzbereich oder aus Beiaugen wieder begrünt.
 Das provozieren von Beiaugenaustrieb durch Kompletterntfernung des teilgeschädigten Triebes wird nicht
empfohlen. Hierbei besteht die Gefahr, dass auch das Beiauge entfernt wird. Auch der „Stummelschnitt“ ist
wenig Erfolg versprechend und wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.
 Abgestorbene Blättchen und Triebe werden selbst durch Schwerkraft, Wind und Regen in den nächsten Wochen
aus dem Drahtrahmen fallen. Hier sind keine „Säuberungsmaßnahmen“ notwendig.
 Nicht oder nur teilgeschädigte Frostruten sollte zur Erhöhung der Augenzahlen genutzt werden. Wenn die
Frostgefahr gebannt ist können diese dann herunter gebunden werden. Eventuell später eintretende
Verdichtung können durch Entblätterungsmaßnahmen beseitigt werden. Maschinell kann hier schnell und effektiv
Luft in die Traubenzone gebracht werden.
 Keine Düngung oder Bodenbearbeitung durchführen, um nicht ein zu mastes Triebwachstum zu provozieren.
 Beim „Stämmleputzen“ erst einmal abwarten wie sich die Triebe entwickeln.
 Pflanzenschutz, außer in total geschädigten Anlagen, regulär weiterführen. Durch „Sonderspritzungen“ (auch
Blattdünger) kann nichts geheilt werden.


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