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Phosfik

Zitat
Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz
Mitteilung Nr. 16 vom 25. Juni 2019
EU-Düngeprodukte: Neue Verordnung EU2019/1009: Am 25.06.2019 wurde die Verordnung (EU) Nr. 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die 114 Seiten umfassende VO enthält Vorschriften zur Änderung u. a. der Verordnungen (EG) Nr. 1107/2009 (betrifft den Pflanzenschutz) sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 (betrifft Düngemittel). Die Verordnung tritt am 15. Juli 2019 in Kraft und gilt ab dem 16. Juli 2022 (einzelne Artikel/Absätze gelten bereits früher). In dieser Verordnung steht u. a.: „Bei Produkten mit einer oder mehreren Funktionen, von denen eine von der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 abgedeckt ist, handelt es sich um Pflanzenschutzmittel, die in den Anwendungsbereich der genannten Verordnung fallen.“ Im Anhang I, Teil II ist weiter beschrieben: „Phosphonate dürfen einem EUDüngeprodukt nicht absichtlich zugesetzt werden. Unbeabsichtigt enthaltene Phosphonate dürfen einen Massenanteil von 0,5 % nicht überschreiten.“ Davon betroffen sind v. a. Phosphonat-haltige Blattdünger (z. B. Phos 60, Phosfik, Lebosol Kalium bzw. Magnesium Plus, Basfoliar, Folistar Extra, Pero Power Plus, Perovin extra Plus, Phos-Aktiv, Phos-Amin und ggf. weitere Produkte). Alle genannten Beispiele liegen mit ihren Phosphonat Gehalten deutlich über dem zukünftig zulässigen Wert und enthalten teilweise bis zu 65% Phosphonat. Ferner ist in dieser VO vorgeschrieben, dass, wenn ein Dünger einen Stoff enthält, für den Rückstandsgrenzwerte im Einklang z. B. mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt sind, die in der Gebrauchsanweisung vorgesehene Verwendung des EU-Düngeproduktes nicht dazu führen darf, dass Grenzwerte überschritten werden. Dies betrifft ebenfalls die Phosphonate, da Phosphonat als Salz der Phosphonsäure grundsätzlich rückstandsrelevant ist (gemäß VO EG 396/2005: Summe von Fosetyl, Phosphonsäure und ihren Salzen, ausgedrückt als Fosetyl). Wie weisen daher an dieser Stelle frühzeitig und vorsorglich darauf hin, dass nach Ablauf einer Übergangsfrist von 3 Jahren ab dem 16. Juli 2022 EU-Düngeprodukte, die der VO 2019/1009 unterliegen, keine Phosphonat-Gehalte über 0,5% aufweisen dürfen. Davon ausgenommen sind Phosphonat-haltige Pflanzenschutzmittel (PSM), die der VO (EG) 1107/2009 unterliegen und dort geregelt sind. Dem Weinbau stehen derzeit sechs Phosphonathaltige PSM zur Verfügung (reine Phosphonate: Alginure Bioschutz, Frutogard, Veriphos; PSM mit Phosphonaten und anderen Wirkstoffen: Delan Pro, Mildicut, Profiler). Im Gegensatz zu anderen Kulturen besteht im Weinbau daher eine ausreichende Möglichkeit, Pflanzenschutz unter Einsatz zugelassener Phosphonat-haltiger PSM durchzuführen. Aus Gründen der Vollständigkeit weisen wir wiederholt darauf hin, dass bereits jetzt Blattdünger nicht im Sinne des Pflanzenschutzes eingesetzt werden dürfen. Ob eine Anwendung von Phosphonat-haltigen Düngemitteln, die einen Gehalt von 0,5% überschreiten und vor dem 16. Juli 2022 hergestellt und verkauft wurden, ab dem 16. Juli 2022 noch möglich ist, ist noch offen. Wir werden Sie frühzeitig informieren.
#12

Nochmal zur Erinnerung:
ab 16.Juli 2022 dürfen keine Phosphonathaltigen Dünger mehr verkauft werden.
Dass betrifft nicht nur Phosfik, sondern auch alle anderen Phosphonathaltigen Dünger.
Wer sie benutzen möchte und noch keine hat, sollte sich bis dahin eingedeckt haben.
Näheres zum rechtlichen Rahmen ist hier recht übersichtlich zusammengefasst:
https://www.dlr.rlp.de/Internet/global/t...honate_2022.pdf

#14

Es gibt es jetzt schon nicht in Minifläschchen zu Mondpreisen und ob es das zukünftig erstmals geben wird müsste man bei den Herstellern erfragen. Ich wage es zu bezweifeln.
Die einzige Chance wäre Pilzfrei Aliette oder wie es heißt wenn das die Indikation Tafeltraube bekommt. Dann wäre es aber auch kein Kaliumphosphonat sondern Fosetyl-Aluminium.

Phosfik hat aber doch bis 30.09.2024 eine Zulassung als Pflanzenschutzmittel(Zulassungsnummer 008837-60) und bis dahin wird es sicherlich auch so wie bisher verkauft werden - in den selben Gebindegrößen. (ist im Übrigen auch bei Frutogard, Veriphos so)
Ist halt nur nicht mehr frei für jeden zu erwerben.
#17

Zulassungsnummer 008837-60 ist keine Indikation für Tafeltrauben. Für Profiwinzer, die keine Tafeltrauben behandeln wollen sicherlich eine Option.
Und auf den alten/gleichnamigen Düngerflaschen steht die Nummer nicht drauf weil Dünger keine PSM sind.
Frutogard ist ein PSM, Frutogard-M ein Dünger. Inhalt der Flasche physikalisch noch das selbe, aber rechtlich liegen Welten dazwischen. Deshalb bitte die weiter oben verlinkte pdf anschauen.
#18

Sorry, ich nehme es zurück, bei bvl.bund steht auch was von Nutzung als Tafeltraube: https://apps2.bvl.bund.de/psm/jsp/BlattA...kennr=008837-60

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