Größe ist nicht alles!

05.12.2019 22:57 (zuletzt bearbeitet: 05.12.2019 23:05)
avatar  Dietmar
#1
Di

Zitat
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Qualitätsklassenverordnung, Fassung vom 30.06.1997



--> https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...gVom=1997-06-30

Ungefähr in der Mitte befindet sich das Kapitel

Abschnitt E
Qualitätsklassen und Qualitätsnormen für Tafeltrauben

In diesem Kapitel ist eine kleine Tabelle: § 45. (1) Die Trauben müssen folgende Mindestgewichte aufweisen:

Bitte Lesen und Ablachen!

Anmerkungen:
1. Was hier als großbeerig bezeichnet wird, ist nach unserem Verständnis nur sehr kleinbeerig.
2. In einer Verordnung der EU von 2013 steht ein Mindesttraubengewicht von Tafeltrauben von 75 g, damit diese vermarktet werden dürfen.


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!