Ampelomyces quisqualis Stamm AQ 10 gegen Oidium

21.07.2019 08:00
avatar  Nexus95
#1
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Hab das mit Zufall beim lesen gefunden. Vielleicht findet es jemand interessant oder auch nützlich.

Bei Ampelomyces quisqualis handelt es sich um einen hyperparasiteren Pilz, der andere Pilze parasitiert. Unteranderem Echte Mehltaupilze (Erysiphales).
Er kann asexuell (Myzelien und Konidien), aber auch die sexuelle Form (kleistothecia) vom Oidium (Erysiphe necator) in weniger als 24 Stunden infestieren. So das der Oidium Pilz langsam (3-4 Tage) abstirbt. Damit die Sporen von Ampelomyces quisqualis keimen können, braucht es eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit (Über 85%).

Zugelassen gibt es ein Mittel (AQ-10) in Form von einem wasserdispergierbaren Granulat.
In der Verpauckung ist es bei 4-8C° für 2 Jahre haltbar.

Wie die Effektivität im Freiland aussieht, da hab ich meine kleinen Bedenken. Speziell im Sommer wo es sehr trocken sein kann...


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21.07.2019 09:56
#2
Si

Das bedeutet im Künftigen Aufbewahrungsort. Könnte so sein,das funktioniert wie Kuchenhefe.?

Mir gefällt Whatsapp. Geht schneller,einfacher.
015225804502

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21.07.2019 10:23 (zuletzt bearbeitet: 21.07.2019 10:24)
#3
Oh

Sogar die Hefe ist effektiver, weil die braucht nicht mind. 85 % Luftfuchtigkeit.


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21.07.2019 10:29
avatar  Dietmar
#4
Di

In einer der Beschreibungen steht, dass AQ10 als Parasit in die echten Mehltaupilze eindringt und diese innerhalb von 3 bis 4 Tagen abtötet. An anderer Stelle steht, das AQ 10 nur vorbeugend, aber nicht kurativ wirkt. Das ist in meinen Augen ein Widerspruch. Vorbeugend bedeutet ja, dass man vor dem Befall spritzen muss. Dann sind aber noch keine Mehltaupilze da, in die AQ 10 eindringen kann. So wie die Beschreibung der Wirkung ist, müsste das Mittel kurativ wirken, denn nur dann sind Mehltaupilze da, die AQ 10 infizieren kann.


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21.07.2019 10:37
avatar  Dietmar
#5
Di

AQ 10 ist in D nicht für den Weinbau zugelassen, aber das sind viele alternativen Fungizide nicht. Zwei Sachen machen mich stutzig:

1. Der Preis: 30 g für 37 Euro. Allerdings kann man aufgrund des geringen Verbrauchs damit mehrfach spritzen.

2. Das Zeug ist in D nur mit Pflanzenschutzsachkundenachweises verkäuflich. Wenn das so ist, dann ist das Mittel als relativ gefährlich eingestuft worden. Es ist ja auch keine Großverpackung, welche auch bei z.B. bei Netzschwefel nur gegen Sachkundenachweis verkauft werden.


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22.07.2019 02:14 (zuletzt bearbeitet: 22.07.2019 02:16)
avatar  Nexus95
#6
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Ganz spontan kann ich momentan nur diese Informationen geben:

In ES besteht eine Zulassung für Reben gegen Oidium.

Vom Register:

Von: CBC (EUROPE) S.R.L. in Italien
Produktname: AQ-10
Wirkstoff: Ampelomyces quisqualis 58%

In Verpackungen von 1 - 500 gr erhältlich.

Dosis:
Weinrebe: 35 - 70gr / ha
Tafeltrauben: 50 - 70gr / ha

Maximal 12 mal ausbringen.
Ab Austrieb bis vor kurz vor der färbung der Beeren.

Einmal geöffnet sollte man die Verpackung komplett aufbrauchen.

Wartezeit besteht keine.

Die ganzen Pilz/Bakterien Produckte sind als Fungizide eingeschrieben. Bis auf so was wie Bacillus thuringiensis, wo es auch noch für Hausgarten gibt, geht so ziemlich alles ins Profi-Bereich (Sachkundenachweis). Bei richtiger Anwendung sollte es denk ich nicht gefährlich sein.

Das mit der Feuchtigkeit hab ich von einer anderen spanischen Quelle. Ist keine Hersteller Angabe. Der Hersteller gibt nur an, dass die Pflanze vollständig benetzt werden soll.

Für weiteres müsste ich selbst weiter forschen. Bei ResearchGate gibts sicherlich ein paar Studien darüber...


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22.07.2019 02:39 (zuletzt bearbeitet: 22.07.2019 02:39)
avatar  Nexus95
#7
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- doppelt


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22.07.2019 11:13
avatar  Dietmar
#8
Di

Wenn die Wartezeit Null ist, ist das Mittel für nicht ganz blöde Menschen ungefährlich. Wenn das Mittel aber ungefährlich ist, verstehe ich nicht den Zwang für einen Sachkundenachweis. Der Staat müsste doch ein Interesse daran haben, dass Amateure ungiftige Fungizide verwenden.


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23.07.2019 01:31
avatar  Nexus95
#9
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Zitat von Dietmar im Beitrag #8
Wenn das Mittel aber ungefährlich ist, verstehe ich nicht den Zwang für einen Sachkundenachweis. Der Staat müsste doch ein Interesse daran haben, dass Amateure ungiftige Fungizide verwenden.


Das ist eine gute Frage...


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