Kompostverordnungen in D und AT

20.11.2017 21:41
avatar  Dietmar
#1
Di

Zum Lesen an langen Winterabenden:

Diese Kompostverordnungen gelten nicht für Kleingärten, aber geben doch einige Anhaltspunkte für das eigene Verhalten und liefern Kriterien beim Kauf kommerzieller Komposte:

- http://www.gesetze-im-internet.de/bioabfv/index.html
- http://www.umweltbundesamt.de/publikatio...ischer-abfaelle
- siehe Anhang! Diese Kompostverordnung stammt zwar aus Österreich, aber die Rechtslage ist ähnlich zu der in D und liest sich besser als manche dt. Texte. Ich möchte auf die Seite 32 verweise, in der eine Beschränkung der Kompostgabe im Kleingarten auf 10 l pro Quadratmeter und Jahr steht. Anmerkung: gleiches gilt in D, aber ich habe die Quelle dazu nicht so schnell gefunden. 10 l pro qm ist der Inhalt eines Eimers. Auf diese Beschränkung habe ich schon an anderer Stelle hingewiesen. Der Grund für diese Beschränkung ist nicht etwa die Befürchtung eines Schadstoffeintrages, sondern die Gefahr der Überdüngung mit negativen Folgen für die Kulturpflanzen.

Dateianhänge
  • kompostvo-AT.pdf

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21.11.2017 18:08
avatar  jakob
#2
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Unglaublich was alles gibt, sogar Kompostverordnung!!!


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21.11.2017 20:42
avatar  Dietmar
#3
Di

Zitat
Unglaublich was alles gibt, sogar Kompostverordnung!!!



In D gibt es für fast alles ein Gesetz oder eine Verordnung. Bezüglich der Kompost-Verordnung schrieb ich ja, dass diese für Kleingärten nicht gilt (außer als Käufer), sondern nur Orientierung ist.

Auf der anderen Seite ist es für Käufer von Kompost aus Kompostwerken eine gewisse Sicherheit bezüglich Produktqualität, dass die Kompostverordnung den Herstellern Vorschriften macht.

Bezüglich der Düngung von kommerziellen Flächen gibt es seit langem die Düngeverordnung. Ziel dieser ist, dass die Belastung von Umwelt und insbesondere des Grundwassers durch die Düngung mit Mineraldünger in Grenzen bleibt. Kein Bauer darf düngen, was und wieviel er düngen will. Statt dessen muss er jährlich von unabhängigen Prüfinstituten Proben nehmen und analysieren lassen. Aus der Bodenanalyse und der geplanten Feldfrucht gibt es vorgeschriebene Berechnungsverfahren zur Ermittlung der zulässigen Menge an Mineraldünger. Nicht nur die Umwelt spielt hier eine Rolle, sondern auch die strategische Knappheit an Rohstoffen für Phosphordünger, die in wenigen Jahrzehnten weltweit erschöpft sind.
Bei Kaliumdünger gibt es im Prinzip zwei Grundformen:
1. Kaliumchlorid: billig, wird zusammen mit Steinsalz im Bergbau gewonnen, sehr großer Nachteil: Versalzung der Böden mit Chloriden. Insbesondere Reben solten nicht mit Kaliumchlorid gedüngt werden. Aber in welchem Kaliumdünger, insbesondere bei Mehrstoffdüngern, steht auf der Verpackung, in welcher Verbindung Kalium vorliegt?
2. Kaliumsulfat, viel besser, aber auch deutlich teurer.

Die Vorschriften zur kommerziellen Verwendung von Kompost, haben den Sinn, eine Überdüngung zu vermeiden, denn Überdüngung bringt keine positiven Effekte und freigesetzte zu viele Nährstoffe werden nur in das Grundwasser ausgespült. Das Grundwasser in D ist schon so durch die Landwirtschaft belastet, dass die Trinkwasserherstellung immer teurer wird. Man spricht schon von bis zu einer Verdopplung der Trinkwasserpreise in den nächsten 20 Jahren in einigen Regionen Deutschlands.

Ich hatte schon geschrieben, dass der Nährstoffgehalt und die Geschwindigkeit der Nährstofffreisetzung von Kompost sehr stark von den Herkunftsmaterialien, aber auch vom Bodentyp und klimatischen Bedingungen abhängig ist.

Grundsätze:
- Je mehr Grünzeug (Rasenschnitt, Unkraut, Küchenabfälle), desto größer der Stickstoffeintrag und desto schneller ist die Freisetzung, dieser Anteil bildet keinen Dauerhumus
- Je größer der Holzanteil, desto langsamer die Zersetzung und damit die Nährstofffreisetzung, also gut als Dauerhumus
- Je mehr tierische Bestandteile, desto mehr P und meist Kalium

Wer in seinem Garten alles kompostiert und den Kompost bestimmungsgemäß verwendet, der benötigt bei lehmhaltige Böden keine Mineraldünger. Kompost enthält fast alle erforderlichen Nährstoffe, auch Kalk und Schwefel, aber bei Kalk geht zusätzlich zum Verbrauch der Pflanzen auch eine größere Menge durch das Auswaschen ins Grundwasser durch Niederschläge verloren. Phosphor ist der einzige Makronährstoff, der in lehmhaltigen Böden stark fixiert ist und somit kaum ins Grundwasser ausgespült wird. Deshalb haben fast alle lehmhaltigen Böden in D eine Überversorgung mit P, allein schon durch die Düngung von vor dem 2. Weltkrieg. Kalium wird im Lehm in den Lehmpartikeln mineralisiert und relativ fest gebunden. Deshalb ist bei den meisten Lehmböden eine Überversorgung mit Kalium zu verzeichnen und eine Kaliumdüngung sinnlos und schädlich. Ich hatte schon an anderer Stelle geschrieben, dass Blaukorn für Gärten mit lehmhaltigen Böden mehr schädlich als nützlich ist (Problem Antagonisten). Zum Beispiel führt eine Überversorgung mit P dazu. dass die Aufnahme von Eisen (Chlorose) und Zink (Kümmerwuchs) be- oder verhindert wird.


Bei kleingartentypischen Kompost gibt es deshalb die Orientierung, nicht mehr als 10 l pro Quiadratmeter und Jahr Kompost zu geben. !0 l ist der Inhalt eines Eimers.

Wenn ich richtig gelesen habe, gibt es (für Weinanbau) die Vorschrift, dass Wirtschaftsdünger, der auf Rebflächen ausgebracht wird, nicht auf die Kompostmenge angerechnet wird. Solche Wirtschaftsdünger sind z.B. gehäckselte Ruten vom Rebschnitt, Trester, Hefe von der Weinherstellung, Gemähtes von der Unterstockbegrünung usw..

Wer Kompost aus Kompostwerken kaufen will, sollte sich informieren, welche Kompostgüten angeboten werden. Hauptkriterien sind dabei die Gehalte an giftigen Schwermetallen. Letztere werden in erster Linie von Klärschlämmen eingetragen, aber auch in geringeren Mengen mit der braunen Tonne.
Biokompost darf nur sehr geringe Gehalte an Schwermetallen haben. Deshalb ist dieser für Gärten und Landwirtschaft besonders geeignet, aber auch am teuersten. Die schlechteste Kompostgüte ist nur für den Landschaftsbau und nur sehr restriktiv für die Landwirtschaft zugelassen. Wer von uns Kompost kaufen will, sollte nur solchen nehmen, bei dem keine Klärschlämme eingeflossen sind. Ausgenommen sind hier Klärschlämme mit ausschließlich definierter Herkunft, z.B. aus der Zelluloseindustrie, von Brauereinen und Keltereien.


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